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Rechtsprechung
   BVerwG, 11.05.1988 - 2 B 58.88   

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BVerwG, 11.05.1988 - 2 B 58.88 (https://dejure.org/1988,1362)
BVerwG, Entscheidung vom 11.05.1988 - 2 B 58.88 (https://dejure.org/1988,1362)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Mai 1988 - 2 B 58.88 (https://dejure.org/1988,1362)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verwaltungsvorschrift - Revision - Rechtsvorschrift - Verweisung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 2907
  • NVwZ 1988, 1128 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 11.05.1988 - 2 B 58.88
    Grundsätzliche Bedeutung in diesem Sinne hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, u.a. BVerwGE 13, 90 ).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß es für die Annahme rechtsgrundsätzlicher Bedeutung gerade nicht genügt, daß eine Sache in tatsächlicher Hinsicht eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat und eine Reihe gleich oder ähnlich gelagerter Fälle betrifft (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 ; Beschlüsse vom 24. Januar 1979 - BVerwG 6 B 42.78 - und vom 11. August 1982 - BVerwG 2 B 10.81 -).

  • BVerwG, 28.02.1977 - 6 C 3.77
    Auszug aus BVerwG, 11.05.1988 - 2 B 58.88
    Mit der Beanstandung, das Berufungsgericht habe sich mit der Stellungnahme des französischen Staatssekretariats für ehemalige Frontkämpfer vom 20. Juni 1986 überhaupt nicht auseinandergesetzt, verkennt die Beschwerde, daß nach § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO das Gericht im Urteil nur die Gründe anzugeben braucht, die für die richterliche Überzeugung leitend gewesen sind, sich aber dabei nicht mit jeder Einzelheit des Vorbringens der Beteiligten auseinanderzusetzen braucht (vgl. u.a. Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. März 1975 - BVerwG 7 B 118.74 - und vom 28. Februar 1977 - BVerwG 6 C 3.77 - vgl. auch § 313 Abs. 3 ZPO).
  • BVerwG, 07.05.1981 - 2 C 5.79

    Auslegung von Verwaltungsvorschriften - Bewertung mündlicher Prüfungsleistungen

    Auszug aus BVerwG, 11.05.1988 - 2 B 58.88
    Derartige Richtlinien sind keine Rechtsnormen, sondern binden die Verwaltung jedenfalls nur unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung (Art. 3 Abs. 1 GG), und zwar in dem Sinne, in dem sie - jedenfalls mit Billigung oder doch Duldung ihres Urhebers - tatsächlich angewandt werden (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. Urteil des Senats vom 7. Mai 1981 - BVerwG 2 C 5.79 - mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 24.03.1977 - IX ZR 133/72

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 11.05.1988 - 2 B 58.88
    Schon das unterscheidet den vorliegenden Fall auch von den Fällen der von der Beschwerde herangezogenen Urteile des Bundesgerichtshofs vom 24. März 1977 - IX ZR 133/72 - (RzW 1977, 191) und vom 5. Oktober 1978 - IX ZR 87/76 - (RzW 1979, 25).
  • BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65

    Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung

    Auszug aus BVerwG, 11.05.1988 - 2 B 58.88
    Hierzu hätte die Beschwerde, damit Vorliegen und Erheblichkeit des angeblichen Verfahrensmangels geprüft werden können, u.a. angeben müssen, welche weiteren Beweismittel über die bereits vorliegenden hinaus das Berufungsgericht ihrer Ansicht nach noch hätte heranziehen müssen (vgl. u.a. Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - ; vgl. auch z.B. BVerwGE 31, 212 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 05.10.1978 - IX ZR 87/76

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 11.05.1988 - 2 B 58.88
    Schon das unterscheidet den vorliegenden Fall auch von den Fällen der von der Beschwerde herangezogenen Urteile des Bundesgerichtshofs vom 24. März 1977 - IX ZR 133/72 - (RzW 1977, 191) und vom 5. Oktober 1978 - IX ZR 87/76 - (RzW 1979, 25).
  • BVerwG, 26.06.1975 - 6 B 4.75
    Auszug aus BVerwG, 11.05.1988 - 2 B 58.88
    Hierzu hätte die Beschwerde, damit Vorliegen und Erheblichkeit des angeblichen Verfahrensmangels geprüft werden können, u.a. angeben müssen, welche weiteren Beweismittel über die bereits vorliegenden hinaus das Berufungsgericht ihrer Ansicht nach noch hätte heranziehen müssen (vgl. u.a. Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - ; vgl. auch z.B. BVerwGE 31, 212 mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 11.08.1982 - 2 B 10.81

    Erforderlicher Umfang der Beweisaufnahme über die Feststellung einer

    Auszug aus BVerwG, 11.05.1988 - 2 B 58.88
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß es für die Annahme rechtsgrundsätzlicher Bedeutung gerade nicht genügt, daß eine Sache in tatsächlicher Hinsicht eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat und eine Reihe gleich oder ähnlich gelagerter Fälle betrifft (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 ; Beschlüsse vom 24. Januar 1979 - BVerwG 6 B 42.78 - und vom 11. August 1982 - BVerwG 2 B 10.81 -).
  • BVerwG, 24.01.1979 - 6 B 42.78

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Besoldung eines

    Auszug aus BVerwG, 11.05.1988 - 2 B 58.88
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß es für die Annahme rechtsgrundsätzlicher Bedeutung gerade nicht genügt, daß eine Sache in tatsächlicher Hinsicht eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat und eine Reihe gleich oder ähnlich gelagerter Fälle betrifft (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 ; Beschlüsse vom 24. Januar 1979 - BVerwG 6 B 42.78 - und vom 11. August 1982 - BVerwG 2 B 10.81 -).
  • BVerwG, 28.08.1986 - 2 C 5.84

    Sonderurlaub ohne Bezüge - Beförderungsdienstalter - Dienstbezüge - Private

    Auszug aus BVerwG, 11.05.1988 - 2 B 58.88
    Soweit dem Vorbringen der Beschwerde auch noch die Frage entnommen werden könnte, ob der Gleichheitssatz die Änderung einer jahrelangen Praxis zuungunsten der Betroffenen zuläßt, ist durch ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits grundsätzlich geklärt, daß der Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) die Verwaltung nicht hindert, im Rahmen ihres Ermessensspielraums eine bisher geübte Praxis aus sachgerechten Erwägungen für die Zukunft zu ändern (vgl. z.B. Urteil des Senats vom 28. August 1986 - BVerwG 2 C 5.84 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 03.03.1975 - VII B 118.74

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Erteilung einer neuen

  • BFH, 28.11.2016 - GrS 1/15

    Steuererlass aus Billigkeitsgründen nach dem sog. Sanierungserlass des BMF -

    Rechtliche Bedeutung können Ermessensrichtlinien im finanzgerichtlichen Verfahren allein insofern erlangen, als sie --soweit sie tatsächlich angewandt werden-- die Finanzverwaltung unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung nach Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) binden (sog. Selbstbindung der Verwaltung, vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 11. Mai 1988  2 B 58.88, Neue Juristische Wochenschrift 1988, 2907).
  • BVerwG, 23.08.2007 - 6 P 7.06

    Dienstanweisung für Lehrerinnen und Lehrer; Einführung von Präsenztagen;

    Hierbei kommt es wesentlich auf die praktische Handhabung der Verwaltungsvorschriften und den in dieser zum Ausdruck kommenden Willen der Verwaltung sowie darauf an, ob im Einzelfall hiervon grundlos abgewichen wurde (vgl. Urteil vom 7. Mai 1981 - BVerwG 2 C 5.79 - Buchholz 232 § 25 BBG Nr. 1 S. 4; Beschlüsse vom 9. Juli 1987 - BVerwG 1 B 49.87 - InfAuslR 1987, 274, vom 11. Mai 1988 - BVerwG 2 B 58.88 - Buchholz 310 § 137 VwGO Nr. 148 und vom 21. September 1993 - BVerwG 2 B 109.93 - Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 181).
  • BFH, 09.09.2020 - III R 37/19

    Rückwirkende Festsetzung von Kindergeld

    Soweit sie jedoch eine ausreichende Rechtsgrundlage haben, der Gesetzeslage nicht widersprechen und Ermessenserwägungen der Finanzbehörden festschreiben, können sie die Finanzverwaltung unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung nach Art. 3 Abs. 1 GG binden (sog. Selbstbindung der Verwaltung, vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 11.05.1988 - 2 B 58/88, Neue Juristische Wochenschrift 1988, 2907) und einen auch von den Finanzgerichten zu beachtenden Rechtsanspruch der Steuerpflichtigen begründen, nach Maßgabe der Ermessensrichtlinie behandelt zu werden (Beschluss des Großen Senates des BFH in BFHE 255, 482, BStBl II 2017, 393; BFH-Urteil vom 23.04.1991 - VIII R 61/87, BFHE 164, 422, BStBl II 1991, 752).
  • VG Würzburg, 13.01.2009 - W 1 K 08.1820

    Wunsch- und Wahlrecht; Mitfinanzierung des auswärtigen Kindergartenplatzes;

    Die Beklagte führt jedenfalls sachgerechte Erwägungen ins Feld, die eine Änderung für die Zukunft erlauben (vgl. BVerwG v. 11.05.1988 Az: 2 B 58/88).
  • BVerwG, 02.07.1992 - 2 B 104.92

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Vergabe von

    Wie der Senat hierzu bereits mehrfach entschieden hat (vgl. u.a. Beschlüsse vom 11. Mai 1988 - BVerwG 2 B 58.88 - m.w.N. und vom 14. Mai 1992 - BVerwG 2 B 69.92 - und - BVerwG 2 B 73.92 -), stellen diese Richtlinien keine Rechtsnormen und damit kein revisibles Recht im Sinne des § 137 Abs. 1 Nr. 1 VwGO dar.

    Das Bundesverwaltungsgericht geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß es für das Vorliegen der Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gerade nicht genügt, daß eine Sache in tatsächlicher Hinsicht eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat und eine Reihe gleich oder ähnlich gelagerter Fälle betrifft (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]; Beschluß vom 11. Mai 1988 - BVerwG 2 B 58.88 - m.w.N.).

  • BVerwG, 14.05.1992 - 2 B 69.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Wie der Senat hierzu bereits mehrfach entschieden hat (vgl. u.a. Beschluß vom 11. Mai 1988 - BVerwG 2 B 58.88 - m.w.N.), stellen diese Richtlinien keine Rechtsnormen und damit kein revisibles Recht im Sinne des § 137 Abs. 1 Nr. 1 VwGO dar.

    Das Bundesverwaltungsgericht geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß es für das Vorliegen der Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gerade nicht genügt, daß eine Sache in tatsächlicher Hinsicht eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat und eine Reihe gleich oder ähnlich gelagerter Fälle betrifft (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]; Beschluß vom 11. Mai 1988 - BVerwG 2 B 58.88 - m.w.N.).

  • BVerwG, 14.05.1992 - 2 B 73.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Wie der Senat hierzu bereits mehrfach entschieden hat (vgl. u.a. Beschluß vom 11. Mai 1988 - BVerwG 2 B 58.88 - m.w.N.), stellen diese Richtlinien keine Rechtsnormen und damit kein revisibles Recht im Sinne des § 137 Abs. 1 Nr. 1 VwGO dar.

    Das Bundesverwaltungsgericht geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß es für das Vorliegen der Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gerade nicht genügt, daß eine Sache in tatsächlicher Hinsicht eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat und eine Reihe gleich oder ähnlich gelagerter Fälle betrifft (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]; Beschluß vom 11. Mai 1988 - BVerwG 2 B 58.88 - m.w.N.).

  • BVerwG, 24.09.1992 - 3 C 64.89

    Vergabe von Förderungsmitteln - Verletzung einer Rechtsvorschrift

    Daran ändert sich auch nichts, wenn die das Ermessen der Behörde steuernden Verwaltungsvorschriften die Rechtsvorschriften - hier des Bundesreisekostengesetzes - in Bezug nehmen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 11. Mai 1988 - BVerwG 2 B 58.88 - Buchholz 310 § 137 Nr. 148).
  • BVerwG, 13.09.1990 - 2 C 20.88

    Unanwendbarkeit der Beihilfevorschriften des Bundes auf Bedienstete der

    Verwaltungsvorschriften sind, abgesehen vom vorgenannten Sonderfall, nicht revisibel, auch wenn sie in bezug auf das von den Richtlinien Gewollte "entsprechend" auf revisible Rechtsnormen verweisen (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; vgl. u.a. Beschluß vom 11. Mai 1988 - BVerwG 2 B 58.88 - m.w.N.).
  • BVerwG, 10.02.2006 - 2 B 55.05

    Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des sog. Mangelfacherlasses des Landes

    Der revisionsgerichtlichen Überprüfung unterliegen Verwaltungsvorschriften abgesehen vom Ausnahmefall der Beihilfevorschriften nicht (stRspr, vgl. u.a. Beschluss vom 11. Mai 1988 BVerwG 2 B 58.88 Buchholz 310 § 137 VwGO Nr. 148).
  • BVerwG, 18.08.2005 - 5 B 68.05

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Bewilligung von Leistungen für

  • BSG, 14.07.1994 - 7 RAr 28/93

    Unternehmensstillegung - Lohnbeihilfe - Beantragung

  • BVerwG, 21.09.1993 - 2 B 109.93

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

  • BVerwG, 18.08.1992 - 3 B 76.92

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutung

  • BVerwG, 06.03.2001 - 1 WB 120.00

    Gewährung einer Umzugskostenvergütung - Aufhebung einer Versetzungsverfügung

  • FG Düsseldorf, 20.09.2022 - 6 K 3431/16

    Steuerfreistellung bei Aktieneigenhandel

  • BVerwG, 22.07.1999 - 1 WB 22.99

    Anforderungen an die Mindestdienstzeit als Zulassungsvoraussetzung zur

  • BVerwG, 15.12.1994 - 2 B 104.94

    Unterscheidung zwischen hoheitlicher und nicht hoheitlicher Tätigkeit -

  • BSG, 24.11.1994 - 7 RAr 54/93
  • BVerwG, 11.09.1992 - 8 B 106.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 14.02.1995 - 2 B 13.95

    Besondere Notlage eines Opfers der nationalsozialistischen Verfolgung -

  • BVerwG, 26.07.1994 - 2 B 39.94

    Bezüge teilzeitbeschäftigter Lehrer bei variierender wöchentlicher

  • BVerwG, 29.11.1989 - 2 B 156.89

    Anforderungen an eine Nichtzulassungsbeschwerde in Form der Grundsatzrüge

  • BVerwG, 02.09.1988 - 2 B 119.88

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • VG Würzburg, 26.01.2010 - W 1 K 09.955

    Erster Justizhauptwachtmeister; Hausdienstgeschäfte; Pflege von

  • VGH Bayern, 20.11.2008 - 3 CE 08.2675

    Richter; Mitbringen des Hundes zum Dienst; Kompetenz des zuständigen

  • VG Würzburg, 10.09.2008 - W 1 E 08.1900

    Richter; Mitbringen des Hundes zum Dienst; Kompetenz des Behördenleiters zur

  • VG Ansbach, 23.03.2010 - AN 1 K 09.02448

    Nebentätigkeitsvergütung für die Abhaltung von EDV-Anwenderschulungen

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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.11.1987 - 1 WB 105.86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,1675
BVerwG, 24.11.1987 - 1 WB 105.86 (https://dejure.org/1987,1675)
BVerwG, Entscheidung vom 24.11.1987 - 1 WB 105.86 (https://dejure.org/1987,1675)
BVerwG, Entscheidung vom 24. November 1987 - 1 WB 105.86 (https://dejure.org/1987,1675)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wehrrecht - Soldat - Sicherheitsüberprüfung - NPD-Mitgliedschaft - Entziehung des Sicherheitsbescheides - Verfassungstreue - Pflichtverletzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerwGE 83, 345
  • NJW 1988, 2907
  • NVwZ 1988, 1129 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • VG Berlin, 31.05.2016 - 4 K 295.14

    (Kein) Anspruch auf Zugang zu Verschlusssachen; fehlende Zuverlässigkeit bei

    Dies vermag nicht zu überzeugen, weil die Verfassungsfeindlichkeit der Organisation aus ihren eigenen Kernaussagen abgeleitet wird (vgl. OVG Münster, Urteil vom 12. Februar 2008, a.a.O., Rn. 289 ff.), die organisationsintern jedoch bindenden Charakter haben (vgl. OVG Münster, Urteil vom 12. Februar 2008, a.a.O., Rn. 275), so dass eine Distanzierung hiervon ohne Identitätsaufgabe ausgeschlossen ist (vgl. zu formalen Bekenntnissen zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung auch BVerwG, Beschluss vom 24. November 1987 - BVerwG 1 WB 105.86 -, NJW 1988, 2907, 2908).
  • BVerwG, 15.02.1989 - 6 A 2.87

    Soldat des Bundesnachrichtendienstes - Entziehung des Sicherheitsbescheides -

    Wie der 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts in ständiger Rechtsprechung für den Bereich der Bundeswehr entschieden hat (vgl. BVerwGE 83, 90 und Beschluß vom 24. November 1987 - 1 WB 105.86 -), sind Sicherheitsbedenken immer dann gegeben, wenn im Einzelfall die begründete Besorgnis besteht, daß der Betroffene geheimhaltungsbedürftige Umstände preisgeben könnte, namentlich wenn er als potentielles Angriffsobjekt fremder Dienste erscheint, weil er erpreßt, genötigt oder in anderer Weise zur Verletzung seiner Verschwiegenheitspflicht verleitet werden kann.
  • OVG Thüringen, 12.07.2002 - 4 ZEO 243/00

    Ausbaubeiträge; Anforderungen an die Bestimmtheit von kommunalen Satzungen und

    Zwar entspricht es einem rechtsstaatlichen Grundsatz, dass der Bürger, in dessen Rechte eingegriffen wird, einen Anspruch darauf hat, die Gründe dafür zu erfahren, weil er nur dann in der Lage ist, seine Rechte sachgerecht zu verteidigen (st. Rspr., vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 24.11.1987 - 1 WB 105/86 -, BVerwGE 83, 345 [356 f.]).
  • BVerwG, 13.10.1998 - 1 WB 86.97

    Funktionsträger der REPUBLIKANER als Sicherheitsrisiko für die Bundeswehr

    Dabei gebietet die Fürsorgepflicht dem Vorgesetzten, im Interesse der Wahrnehmung der Verwendungsbreite des Soldaten von der Feststellung eines Sicherheitsrisikos abzusehen, wenn dies mit den Sicherheitsbelangen der Bundeswehr vereinbar ist (vgl. Beschluß vom 24. November 1987 - BVerwG 1 WB 105.86 -).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.11.2008 - 9 B 36.08

    Beitragserhebung eines Gewässerunterhaltungsverbandes; anteilige

    Es entspricht zwar rechtsstaatlichen Grundsätzen, dass der Bürger, in dessen Rechte eingegriffen wird, einen Anspruch darauf hat, die Gründe dafür zu erfahren, weil er nur dann in der Lage ist, seine Rechte sachgerecht zu verteidigen (BVerwG, Beschluss vom 24. November 1987, BVerwGE 83, 345).
  • BVerwG, 08.11.1994 - 1 WB 64.94

    Beurteilungsspielraum des zuständigen Vorgesetzten bei der Feststellung eines

    Zwar hat der Senat in früheren Entscheidungen (Beschluß vom 24. November 1987 - BVerwG 1 WB 105.86 - m.w.N.; vgl. auchBeschluß vom 12. Dezember 1985 - BVerwG 1 WB 8.85 - <BVerwGE 83, 90 [93]>) die Auffassung vertreten, daß Bescheide, mit denen Sicherheitsbescheide aufgehoben worden waren, nicht ihrerseits im gerichtlichen Antragsverfahren auf einen Anfechtungsantrag hin mit der Folge ihrer Wiederherstellung aufgehoben werden könnten.
  • BVerwG, 01.10.2009 - 2 VR 6.09

    Begründung einer Unzuverlässigkeit durch den Vorwurf sexueller Belästigung von

    14 Wie der 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts in ständiger Rechtsprechung für den Bereich der Bundeswehr entschieden hat (vgl. Beschlüsse vom 12. Dezember 1985 BVerwG 1 WB 8.85 BVerwGE 83, 90 und vom 24. November 1987 BVerwG 1 WB 105.86 BVerwGE 83, 345 ), sind Sicherheitsbedenken immer dann gegeben, wenn im Einzelfall die begründete Besorgnis besteht, dass der Betroffene geheimhaltungsbedürftige Umstände preisgeben könnte, namentlich wenn er als potenzielles Angriffsobjekt fremder Dienste erscheint, weil er erpresst, genötigt oder in anderer Weise zur Verletzung seiner Verschwiegenheitspflicht verleitet werden kann.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.11.2004 - 2 M 337/04

    "Gewerbe-"Zuschlag bei Altenpflegeheim gerechtfertigt

    Es entspricht zwar einem rechtsstaatlichen Grundsatz, dass der Bürger, in dessen Rechte eingegriffen wird, einen Anspruch darauf hat, die Gründe dafür zu erfahren, weil er nur dann in der Lage ist, seine Rechte sachgerecht zu verteidigen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24.11.1987 - 1 WB 105.86 -, BVerwGE 83, 345).
  • BVerwG, 21.06.1988 - 1 WB 40.87

    Disziplinargerichtliche Entscheidungen - Bindungswirkung - Entziehung des

    Nach der Rechtsprechung des Senats (BVerwG Beschlüsse vom 12. Dezember 1985 - 1 WB 8/85 - m.w.N. und vom 24. November 1987 - 1 WB 105/86) ist die Überprüfung von Angehörigen der Bundeswehr aus Sicherheitsgründen eine vorbeugende Maßnahme, die Sicherheitsbedenken ausschließen soll, weil die Erfüllung des Verteidigungsauftrags nur gewährleistet ist, wenn allein solche Soldaten Zugang zu Verschlußsachen haben, bei denen nicht im Einzelfall die begründete Besorgnis besteht, daß sie geheimhaltungsbedürftige Umstände preisgeben könnten.
  • OLG Karlsruhe, 19.04.1995 - 3 Ws 72/95
    Diese politischen Zielsetzungen haben verschiedene Aspekte, deren Verfassungsfeindlichkeit von der höchstrichterlichen Rechtsprechung schon vielfach festgestellt worden ist (vgl. nur BVerwG NJW 1988, 2907; 1984, 813) und zu denen auch eine dezidierte Ausländerfeindlichkeit gehört.
  • VG Berlin, 15.01.2018 - 36 L 1052.17

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Entlassung aus dem Soldatenverhältnis auf Zeit

  • BSG, 20.12.2018 - B 9 V 13/18 B

    Berufsschadensausgleich nach dem SVG und dem BVG wegen der Folgen einer

  • BVerwG, 09.08.1989 - 1 WB 6.89

    Rechtsmittel

  • VG Osnabrück, 15.11.2005 - 1 A 88/05

    Festsetzung von Abfallbeseitigungsgebühren ohne Gebührenkalkulation

  • BVerwG, 18.05.1988 - 1 WB 161.86

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 07.04.1988 - 1 WB 111.87

    Ausnahmegenehmigung für einen Tagesausflug als Einzelreisender nach Berlin -

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